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DVAG Burgenland mit Eva – info@burgenlandolas.hu
Die gute Nachricht ist: Im Jahr 2025 sind erhebliche Änderungen bei den Bedingungen für österreichische Immobilienkredite zu erwarten, insbesondere aufgrund des Auslaufens der KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) am 30. Juni 2025.
Diese im Jahr 2022 eingeführte Regelung brachte strenge Beschränkungen für Hypothekendarlehen mit sich, darunter eine Mindest-Eigenkapitalquote von 20 %, eine maximale Laufzeit von 35 Jahren sowie eine Begrenzung der monatlichen Raten auf 40 % des verfügbaren Nettoeinkommens.
(Quelle: The Local Austria)
Obwohl die KIM-Verordnung offiziell ausläuft, empfiehlt der Österreichische Finanzmarktstabilitätsrat (FMSG), dass Banken diese strengen Kreditvergabestandards weiterhin beibehalten, um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Das bedeutet, dass eine spürbare Lockerung der Kreditbedingungen auch nach dem Auslaufen der Verordnung nicht zu erwarten ist.
(Die persönliche Beratung erfolgt in Zusammenarbeit mit einem Partnerunternehmen in der Nähe von Oberwart.)